Mit Annahme dieses Angebots kommt ein Maklervertrag zustande. Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die Angaben basieren auf Angaben Dritter (Eigentümer, Behörden etc); eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden.
Das Angebot ist nur für Sie bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Weiterleitung verpflichtet zur Zahlung einer Provision, falls ein Dritter dadurch zu einem Vertragsabschluss kommt.
Wir dürfen auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig werden.
Sollte das umstehende Angebot bereits bekannt sein bitten wir Sie, uns dies schriftlich binnen einer Woche mitzuteilen.
Die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Soweit keine andere Regelung vereinbart ist, darf eine Innenbesichtigung nur im Einvernehmen mit uns und der Verkäuferseite vorgenommen werden.
Die jeweils in den Exposés angegebenen Gesamtflächen der Verkaufsobjekte (Wohn- und Nutzfläche) entsprechen der Summe der Grundflächen der einzelnen Räume (sogenanntes Fußleistenmaß). Die Räumlichkeiten im Untergeschoß (Keller) und Spitzboden sind nach § 53 LBO-SH nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen bestimmt.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen, Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass Sie Kaufmann sind, wird als Erfüllungsort und Ort für die Bestimmung des Gerichtsstandes Westerland bestimmt.
Die Firma Ralph Justus Maus Immobilien haftet nur für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Ralph Justus Maus Immobilien beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Ralph Justus Maus Immobilien beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen.